Trainings- und Hygienekonzept
Das nachfolgende Konzept wurde erstellt, um die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs auf dem Sportgelände des FC Weiher zu ermöglichen.
Grundlage für das Konzept und die Regeln bilden die Landesvorgaben des Landes Baden-Württemberg, sowie der aktuelle Leitfaden des Deutschen Fußballbundes und des Badischen Fußballverbands.
Abgeleitet von den Verordnungen und Leitlinien ist das Hygienekonzept der Vereine der SG Ubstadt-Weiher zwingend von allen Beteiligten einzuhalten!
Abhängig von der jeweiligen Inzidenz gelten besondere Regeln, die im Hygienekonzept der Fußballverbände in Baden Württemberg definiert sind.
Seit dem 11. Juni 2021 gelten folgende Regeln des badischen Fußballverbandes:
PRESSEMITTEILUNG DES BADISCHEN FUSSBALLVERBANDES E.V.
Nr. 41/2021 vom 11. Juni 2021
Amateurfußball in Baden-Württemberg: das ist zu beachten!
Karlsruhe. Seit die neue CoronaVO des Landes Baden-Württemberg und die CoronaVO
Sport in Kraft getreten sind, sind in Baden-Württemberg das Training in größerem Umfang sowie der Freundschaftsspielbetrieb wieder möglich. Grundlage dafür ist – wie
schon im letzten Jahr – ein vereinseigenes Hygienekonzept. Die badenwürttembergischen Fußballverbände stellen wieder eine Vorlage zur Verfügung.
Das Hygienekonzept regelt Vorgaben wie Kontaktdatenerhebung, Hygiene- und Schutzmaßnahmen, Nutzung von Kabinen, Zuschauer:innen, Bewirtung, Testpflicht und das Abstandsgebot. Das Konzept muss nicht beim Badischen Fußballverband vorgelegt werden, dieser überprüft auch nicht die Einhaltung. Die zuständigen Behörden können jedoch die Vorlage verlangen.
Ganz entscheidend ist, dass Kommunen striktere Regeln festlegen können. Erfahrungsgemäß
sind insbesondere die Themen Kabinennutzung, Maskenpflicht und Zuschauerzahl sensibel.
Hier empfiehlt sich eine Rücksprache mit den zuständigen Behörden.
Im Wesentlichen ist zu beachten:
- Kontaktdatenerfassung manuell oder digital für alle Personen auf dem Sportgelände
- 1,5 Meter Sicherheitsabstand gilt grundsätzlich auf dem Sportgelände; Ausnahmen sind
Personen aus dem eigenen Haushalt sowie Sportler:innen auf dem Spielfeld; die übliche
Kontaktbeschränkung (z.B. drei Haushalte mit zehn Personen) gilt auf dem Sportgelände nicht
- Medizinische Maskenpflicht mindestens in allen geschlossenen Räumen
- Pflicht zum Nachweis eines negativen Tests, der Impfung oder Genesung für alle Personen ab 6 Jahren; bestätigte Testungen aus Schulen gelten 60 Stunden, alle anderen 24
Stunden; Bescheinigungen der Eltern zählen nicht; Nachweise müssen nicht aufbewahrt
werden; Ausnahme: keine Testpflicht im Freien bei Inzidenz unter 35; für Nutzung der
Kabinen ist immer ein Test bzw. Nachweis notwendig
- Kabinennutzung (ab Öffnungsschritt 2) nur mit Test bzw. Nachweis, medizinischen Masken und unter Einhaltung des Mindestabstandes
- Bewirtung auf dem Sportgelände möglich; Ausnahme: Alkohol; für Gaststätten auf dem
Sportgelände gelten die Regelungen für gastronomische Betriebe
- Begrenzung der Zuschauer:innen je nach Vorgabe des Öffnungsschritts
Ausführliche Infos gibt es im Hygienekonzept und in den FAQs auf www.badfv.de/coronavirus.
Auf der Seite des Badischen Fußballverbandes stehen weitere Informationen bezüglich des Umgangs mit Corona zur Verfügung. Unter Anderem gibt es hier ein Leitfaden für die Vorgehensweise bei einer Infektion innerhalb des Vereins bzw. einer Mannschaft mit dem Virus.