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Neue Corona-Verordnung ab 1. Juli mit weiteren Lockerungen gültig

Wie gestern vom Kultusministerium und Sozialministerium veröffentlicht wurde, treten ab 01. Juli 2020 weitere Lockerungen im Rahmen der Corona-Verordnung in Kraft. Damit entstehen auch für den eingeschränkten Trainingsbetrieb weitere Möglichkeiten, Übungen und Abläufe anzupassen.

Was ist neu?
  1. In Gruppen bis zu 20 Personen können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.
  2. In Sportarten, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist (z. B. Ringen und Paartanz), sind jedoch möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden.
  3. Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe sind – auch im Breitensport – in allen Sportarten wieder zulässig. Untersagt sind
    – bis einschließlich 31. Juli Veranstaltungen mit über 100 Sportlerinnen und Sportlern und über 100 Zuschauerinnen und Zuschauern. Die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer kann unter bestimmten Bedingungen auf 250 erhöht werden (siehe CoronaVO Sport § 4 Abs. 3)
    – vom 1. August bis einschließlich 31. Oktober 2020 Veranstaltungen mit insgesamt 500 Sportlerinnen und Sportlern sowie Zuschauerinnen und Zuschauern (die zahlenmäßige Aufteilung zwischen Sportlerinnen und Sportlern und Zuschauerinnen und Zuschauern ist dem Veranstalter freigestellt).
  4. Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
Die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten sind weiterhin einzuhalten.

Nach wie vor ist das Infektionsrisiko vorhanden, der Virus noch nicht verschwunden. Daher ist noch immer Vorsicht geboten und auf Einhaltung der Hygienemaßnahmen zu achten.

Link zur aktualisierten Corona-Verordnung vom 25.06.2020

Steffen Bellm 26. Juni, 2020 - 9:50 Uhr
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