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Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V.

Neue Landesverordnung erlaubt Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs unter Auflagen – DFB gibt Tipps

Die neue Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die am kom- mendem Montag 11. Mai 2020 in Kraft tritt, soll alle Sportarten unter freiem Himmel unter Einhaltung strenger Infektionsschutzvorgaben wieder erlauben. Demnach soll auch Fuß- balltraining zunächst individuell und in Kleingruppen wieder möglich sein.

Für den Wiedereinstieg im Breiten- und Leistungssport im öffentlichen Raum und auf öffentli- chen und privaten Sportanlagen und Sportstätten im Freien – sogenannte Freiluftsportanlagen – hat das Kultusministerium ein Konzept erarbeitet. So muss während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen an- wesenden Personen durchgängig eingehalten werden. Ein Training von Sport- und Spielsituati- onen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt. Trai- nings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen: Bei größeren Trainingsflächen gilt, dass eine Trainingsgruppe von maximal fünf Personen pro 1.000 Quadratmeter zulässig ist. Die gemeinsam benutzten Sport- und Trai- ningsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden. Und die Sportlerinnen und Sportler müssen sich zu Hause umziehen: Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben geschlossen. Eine Ausnahme gilt nur für Toiletten, die nacheinander betreten werden sollen.

Um Infektionsketten gegebenenfalls nachvollziehen zu können, sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Trainings- und Übungsangebote zu dokumentieren. Zudem ist eine Person zu benennen, die für die Einhaltung der Verhaltensregeln verantwortlich ist.

Für Fußballmannschaften bedeutet dies konkret, dass individuell und in Kleingruppen trainiert werden darf, etwa in Form eines Konditions- oder Koordinationstrainings mit verschiedenen Stationen über das Spielfeld verteilt oder in Form von Technik- und Torschussübungen. Der Deutsche Fußball-Bund hat einen Leitfaden mit konkreten Trainingsübungen erarbeitet, der al- len Vereinen einen Rahmen für die mögliche Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs gibt. Ent- halten sind neben verbindlichen Vorgaben auch Tipps und Empfehlungen für die Organisation und Durchführung des Trainings. Ziel ist es, allen Vereinen bestmöglich Hilfestellungen zu ge- ben. Dem Konzept liegen die zehn Leitplanken der Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zugrunde.

Besonders wichtig ist jedoch: Der Schutz der Gesundheit und die behördlichen Verfügungs- grundlagen vor Ort stehen über allem. Diese sind für jeden Verein zu beachten, an ihnen muss sich der Sport streng orientieren. Unter Beachtung der lokalen Gegebenheiten und Strukturen gilt es für Vereine, zum Teil auch individuelle Lösungen zu finden und umzusetzen. Wir empfeh- len daher, mit ihren Behörden vor Ort Kontakt aufzunehmen und das konkrete Konzept zum Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb abzusprechen.

„Wir freuen uns sehr, dass die Amateurkicker wieder auf die Plätze und ein Mindestmaß an Fußball spielen dürfen. Es ist nur ein kleiner Schritt, aber ein erster in Richtung mehr Normali- tät, die in diesen Zeiten gerade im Sport zu finden ist“, betont bfv-Präsident Ronny Zimmer- mann. „Ich appelliere aber ganz deutlich an alle Vereine, die gebotenen Regelungen strikt ein- zuhalten und verantwortungsbewusst zu handeln.“

Pressemitteilung 36-20 vom 08.05.2020

FC Weiher 1945 e.V. 25. Mai, 2020 - 7:35 Uhr
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